Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Dreirad- und Lastenrad-Zentrum Münster GmbH für Verbraucher
Es gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde durch Abschluss des Kaufvertrages oder durch Erteilung des Auftrages anerkennt. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
- Anwendungsbereich
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten bei Vertragsabschlüssen zwischen Verbrauchern und uns, der Firma e-Bike Welt Münster GmbH. „Verbraucher“ im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. - Vertragsschluss
Bei der Präsentation der Waren in unseren Filialen und auf unserer Website handelt es sich nicht um ein Angebot, sondern um die Bereitschaftserklärung zur Entgegennahme entsprechender Angebote (sogenannte „invitatio ad offerendum“). - Lieferungen
Liefer- oder Leistungstermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen. Liefer- und Leistungsterminbestätigung erfolgen vorbehaltlich rechtzeitiger Warenankunft. Falls wir die vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten können, muss der Kunde uns eine angemessene Nachfrist, beginnend vom Tage der schriftlichen Inverzugsetzung oder im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfristen mit deren Ablauf, setzen. Liefern wir bis zum Tage der gesetzlichen Nichterfüllungsfrist nicht, kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten. Die Kosten der Hinsendung hat der Käufer zu tragen, es sei denn, dass wir die Lieferung einer mangelhaften Sache zu vertreten haben. Die Kosten der Rücksendung einer mangelhaften Sache tragen wir nur, wenn uns der Käufer zuvor die Sache zur Abholung angeboten hat.
Unsere Katalog- / Internet- / und Datenblattangaben über Gewichte, Abmessungen, Geometrien, Reichweiten sowie die Abbildungen und Zeichnungen sind Näherungswerte und daher nur annähernd maßgeblich, sofern nichts schriftliches ausdrücklich vereinbart ist oder die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt; dies gilt auch für bestimmte Eigenschaften oder Eignungen der Ware. Konstruktive und technische Änderungen an der Ware sind auch nach Vertragsschluss jederzeit vorbehalten.
4.. Preise und Zahlungen
Wenn nicht anders vereinbart oder ausgezeichnet, sind unsere Preise in Euro und inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer ausgedruckt. § 454 BGB (Kauf auf Probe) findet keine Anwendung.
- Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen
Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne unsere ausdrückliche Einwilligung nicht zulässig. - Eigentumsvorbehalt bei Reparaturleistungen
Der Kunde überträgt uns schon jetzt das Miteigentum an seinem in Reparatur gegebenen Fahrrad/Fahrzeug zu einem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes unserer Lieferung oder Leistung zu dem Wert seines Fahrrades/Fahrzeugs entspricht. Wir nehmen diese Übertragung schon jetzt an. Der Kunde verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich. - Schadenersatz bei Nichterfüllung
Wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet, können wir nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessen Frist von dem Vertrag zurücktreten. Bereits getätigte Kundenanzahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Bei Nichterfüllung seitens des Kunden können wir Schadenersatz verlangen. Dies trifft insbesondere zu, wenn wir Ware extra für den Kunden bestellt haben oder die Abnahme auch nach vorheriger nochmaliger Fristsetzung von 5 Tagen verweigert und die Ware nicht abgenommen wird. Wir sind berechtigt, wegen Nichterfüllung Schadenersatz in Höhe des von dem Kunden verursachten Schadens zu verlangen (erfahrungsgemäß 20%). Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Gewährleistung und Haftung
8.1 Die Ansprüche des Kunden gegen uns bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich durch nachstehende Regelungen keine Abweichungen ergeben.
8.2 Wenn Mängel oder Beschädigungen auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung, unsachgemäßen Einbau, Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einen nicht von uns beauftragten Dritten oder auf natürlichem Verschleiß (dies beinhaltet auch den Verschleiß von Akkus) zurückzuführen sind, sind diese von der Gewährleistung ausgeschlossen.
8.3 Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt von dem Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten.
8.4 Ort der Nacherfüllung ist unser Sitz. Der Kunde muss die mangelhafte Sache zu unserem Sitz bringen und kann keine Abholung durch uns verlangen. Wir haben die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, nur zu tragen, falls das Nacherfüllungsbegehren des Käufers berechtigt ist.
8.5 Der Kunde hat uns die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Andernfalls sind wir nicht verpflichtet, uns auf ein Nacherfüllungsverlangen des Kunden einzulassen.
Der Gewährleistungsanspruch ist von dem Kunden durch Vorlage des Kaufbeleges nachzuweisen.
8.6 Die Mängelansprüche des Kunden verjähren bei dem Kauf neuer Sachen in 24 Monaten, bei dem Kauf einer gebrauchten Sache in 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt jeweils mit der Ablieferung der Sache. Für Ansprüche wegen Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen, sowie sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit durch uns bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
- Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder eine Partei nach dem Vertragsabschluss ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt, ist Gerichtsstand unser Sitz. Im Übrigen gilt die gesetzliche Regelung.
Stand: Dezember 2023